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Formales und Nützliches |
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Weitere Informationen und Formulare findet man auf den Seiten des Bayerischen Sportschützenbundes unter „Infothek“ und „Jugend“ |
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Rechtliche Hinweise (auf Basis des Waffengesetzes in der Fassung vom 17.7.2009) Luftdruckwaffen und Munition können erlaubnisfrei ab 18 Jahren erworben werden. Schießen/Altersgrenzen für Luftdruckwaffen (Quelle: § 27)
Auf Schießstätten (und nur dort!) darf ohne besondere behördliche Erlaubnis geschossen werden: · Ab 18 Jahren: · Ab 14 Jahren: · Ab 12 Jahren: · Bis zum 12. Geburtstag: Weitere Informationen auf den BSSB-Seiten Waffentransport: Wer Schusswaffen von einem Ort zu einem anderen befördern will, z.B. von der eigenen Wohnung zum Schiessbetrieb oder einem Büchsenmacher, muss einige wesentliche Dinge beachten: · Mindestalter 18 Jahre · Die Waffe muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer, einem verschlossenen Futteral oder im verschlossenen Pkw-Kofferraum - nicht Kombi-Kofferraum! · „Verschlossen“ bedeutet hier „abgeschlossen“, d.h. mit einem Schlüssel oder Zahlenschloss. Vorhängeschlösser sind erlaubt. · Die Waffe muss entladen sein, d.h. es darf sich keine Munition in der Waffe befinden. · Die Art des Beförderungsmittels ist unerheblich (zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad, Kfz). · Der Transport muss auf direktem Weg erfolgen. |
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Dokumente und Formulare: |
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Antrag: Ausnahmegenehmigung für Jugendliche unter 12 Jahren (vom LRA Ostallgäu) |